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Nutzungsrecht und Copyright

Das Nutzungsrecht bzw. Copyright für die zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleibt bei Manfred Ritschard & Partner GmbH. Es kann durch eine einmalige Entschädigung übertragen werden (muss speziell schriftlich vereinbart werden).

Mehrwertsteuer-Bestimmungen

Die Tarife verstehen sich grundsätzlich zuzüglich 7,6% MWST (MWST-Nr. 533 396). Ausnahmen: Umsätze aus Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art als auch aus der Referenten-Tätigkeit sind nach Artikel 18 Ziffer 11 MWSTG von der MWST ausgenommen (vgl. auch Ziff. 3.6 der Branchenbroschüre Nr. 610.540-19 "Bildung und Forschung", im Folgenden "BB 19" genannt). Unter diese Steuerausnahme fallen nach Ziffer 3.7 BB 19 auch Schulungspakete. Ein Schulungspaket liegt dann vor, wenn der Veranstalter der Bildungsleistung – z.B. eine Berufsorganisation oder ein Verband - eine Bildungsleistung zwar anbietet, mit der Erarbeitung und Durchführung jedoch einen Dritten beauftragt. In diesem Fall ist nicht nur der Umsatz des Veranstalters, sondern ebenfalls der Umsatz aus dem Verkauf des Schulungspakets beim Dritten von der MWST ausgenommen.

Verrechnungsregelungen bei Annulierungen

bis 31 Tage vor Seminardurchführung: allfällige bereits entstandene Aufwendungen
8 bis 30 Tage vor Seminardurchführung: 50 % des vereinbarten Honorars
2 bis 7 Tage vor Seminardurchführung: 75 % des vereinbarten Honorars
0 bis 1 Tag vor Seminardurchführung: 100 % des vereinbarten Honorars