Offertenanfrage & AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nutzungsrecht und Copyright

Das Nutzungsrecht bzw. Copyright für die zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleibt bei Manfred Ritschard & Partner GmbH.Es kann gegen eine Entschädigung übertragen werden.
Sämtliche Unterlagen von Schulungen, Mystery Testings u.ä. sind strikte vertraulich zu behandeln und dürfen nur für internen Gebrauch verwendet und keinesfalls an Dritte weitergeleitet werden.
Sie bleiben geistiges Eigentum von Manfred Ritschard & Partner GmbH. Dasselbe gilt auch für Offerten, Projektbeschriebe, Konzepte u.ä.

 

Mehrwertsteuer-Bestimmungen

Die Tarife verstehen sich zuzüglich 8 % MWST (MWST-Nr. 533 396).
Ausnahmen: Umsätze aus Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art als auch aus der Referententätigkeit sind nach Artikel 18 Ziffer 11 MWSTG von der MWST ausgenommen (vgl. auch Ziff. 3.6 der Branchenbroschüre Nr. 610.540-19 "Bildung und Forschung", im Folgenden "BB 19" genannt). Unter diese Steuerausnahme fallen nach Ziffer 3.7 BB 19 auch Schulungspakete: wenn der Veranstalter der Bildungsleistung (z.B. ein Verband) eine Bildungsleistung zwar anbietet, mit der Erarbeitung und Durchführung jedoch einen Dritten beauftragt. In dem Fall ist nicht nur der Umsatz des Veranstalters, sondern auch Umsatz aus dem Verkauf des Schulungspakets beim Dritten von der MWST ausgenommen.

 

Verrechnungsregelungen bei Absagen

bis 61 Tage vor Seminardurchführung: allfällige bereits entstandene Aufwendungen
31 bis 60 Tage vor Seminardurchführung: 50 % des Honorars bzw. der Teilnahmegebühr
8 bis 30 Tage vor Seminardurchführung: 75 % des Honorars
bzw. der Teilnahmegebühr
0 bis 7 Tage vor Seminardurchführung: 100 % des Honorars bzw. der Teilnahmegebühr

 

Offerten gelten ab Ausstellungsdatum bis Ende des Folgejahres.

 

Gerichtsstand ist Luzern.